Dienstag, 6. Mai 2008

Sind Jammerlappen eigentlich Sondermüll?


Jörg N. aus E. stellte diese interessante Frage, die ich an dieser Stelle beantworten möchte.

Wie immer, wenn man von nichts eine Ahnung hat, streue ich erst einmal galant eine Definition von Lickypedia ein: "Müll (siehe auch Mist) ist alles, was nicht unbedingt gebraucht wird und bezieht sich sowohl auf materielles wie auch geistiges Gut. Müll kann man produzieren, erwerben, schlucken und entsorgen. Als Sondermüll bezeichnet man Müll, der besonders ist. Ist er ganz besonders besonders, vertickt man in in 1-Euro-Märkten oder bei eBay."

Nach § 185 Absatz 2 der LStB ist ein Jammerlappen als Sondermüll zu deklarieren, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind: 

1. Eingebaute Herzschrittmacher, Urinalfixierhilfen, LED-Chips, GPS-Navigationssysteme, Zahnspangen aus Metall und alle sonstigen Lebenshilfen aus anorganischen Stoffen 

2. Nach dem mehrmaligen Genuss von Fischkonfekt (Sushi) aufgrund der erhöhten Bleiwerte.

3. Dauerhaft fälschlich verwendete Denk- und Geistesmuster, wie Karo, Kreuzstrich, schwarz/weiß, leer/voll, Pik-Dame und ähnlichen toxischen Mustern.

Lieber Herr N., ich hoffe hiermit Ihre Frage hinlänglich beantwortet zu haben und würde mich sehr freuen, Sie in unserem Heim für Jammerlappen recht bald begrüßen zu dürfen. Im Namen des Klinikteams versichere ich Ihnen, dass wir alle hochmodernen Verfahren einer fachlich exorbitanten künstlichen Therapie- und Entsorgungsleistung auch für Ihren persönlichen Jammerlappen gewährleisten können. Dank unserer zum Patent angemeldeten Geist-Zurück-Garantie!


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